Sie wirken ausgestorben, verlassen und vergessen: „Lost Places“ haben oft etwas Düsteres, unheimlich Stilles, und doch waren sie einst Orte, die belebt und voller Bewegung waren...
Objekte, die dem Zerfall ausgesetzt sind, werden Lost Places (verlorene Orte) genannt. Die Zukunft der Orte liegt oft im Ungewissen. Bebauungspläne, Restaurationen oder ein kompletter Abriss der Lost Places sind meist nicht leicht in die Tat umzusetzen. Lost Place wird zwar häufig gleichbedeutend mit Industrieruinen oder nicht mehr genutzten militärischen Anlagen gebraucht, die eigentliche Bezeichnung gilt aber für jedweden Ort, der im Kontext seiner ursprünglichen Nutzung in Vergessenheit geraten ist.
Grundsätzlich unterscheidet sich die Fotografie der verlassenen Orte von keiner anderen Form der Malerei mit Licht. Freeman Patterson ist ein kanadischer Naturfotograf und Autor. Er hat mehrere Bücher über fotografische Techniken und Theorie sowie über seine Naturfotografie verfasst. Von ihm stammt der Spruch: „Es gibt nur eine Regel in der Fotografie: Entwickle niemals einen Film in Hühnersuppe...“. Einige Grundprinzipien der Bildkomposition, der Beleuchtung oder der Farblehre sollten jedoch erhalten bleiben. Wie bei jedem gutem Foto gilt es auch hier die perfekte Blickführung oder den besten Lichtverlauf abzubilden.
Ein viel wichtigeres Grundprinzip gibt es jedoch zu beachten: Oftmals sind derartige Foto-Objekte nur schwer zugängig und mit dem Betreten Gefahren verbunden. Kein noch so gutes Foto ist es wert, die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit aufs Spiel zu setzen.
Unabhängig von dem Risiko, durch morsche Böden verfallener Gebäude zu stürzen oder gesundheitsgefährdende Schimmelsporen einzuatmen, sollten sich Besucher über strafrechtliche Konsequenzen im Klaren sein. Die Polizei warnt: Auch vermeintlich verlassene Gebäude haben Eigentümer. Und die mögen es gar nicht, wenn ungebetene Gäste ihre Räume filmen und ins Internet stellen oder sich in ihren Räumen niederlassen, um dort zu feiern oder zu übernachten. Wer Türen oder Fenster aufbricht, Scheiben einschlägt oder Schlösser knackt, der begeht einen Einbruch. Strafrechtlich handelt es sich um Sachbeschädigung oder “besonders schwere Fälle des Diebstahls” – auch wenn gar nichts gestohlen wird. Wer in Wohnräume eindringt, der begeht einen Wohnungseinbruchdiebstahl. Wer über oder durch Zäune oder Mauern klettert, der kann wegen Hausfriedensbruchs belangt werden.
Klein ist der Mensch, der Vergängliches sucht,
groß aber, wer das Ewige im Sinn hat.
Antonius von Padua
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