Als Bauwerke gelten vom Menschen errichtete Objekte und Konstruktionen, die fest und dauerhaft, daher schwer lösbar mit dem Untergrund verbunden und somit unbeweglich sind. Diese Bauwerke zählen zu den Immobilien. Gebäude ist ein Unterbegriff von Bauwerk. Ein Bauwerk dient je nach Bauwerkstyp einem bestimmten Zweck. Man unterscheidet daher im Wesentlichen in Schutzbauten, Verkehrsbauwerke, Ver- und Entsorgungsbauwerke und Temporäre Bauwerke.
Hinweis: Den Sakralbauten, Schlössern, Burgen etc. sind separate Kapitel gewidmet.
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