Armenkasten

Nach Einführung der Reformation wurde in vielen Herzogtümern die Verwaltung von Staat und Kirche neu geordnet. Die Versorgung der Armen wurde auf kommunaler Ebene der Kirche übertragen, die hierzu einen „Armenkasten“ oder „Heiligen“ einrichtete, der vom „Heiligenpfleger“ verwaltet wurde. Das öffentliche Betteln wurde verboten, dafür gingen neben der Kollekte auch die Erträge kirchlicher Güter und Geldgeschäfte sowie Geldbußen aus Vergehen gegen die Kirchenordnung an den Armenkasten. Mit dessen Mitteln wurden ausschließlich ortsansässige Arme, sogenannte „Hausarme“, versorgt, Fremde wurden mit der „Bettelfuhre“ abgeschoben.

 

Aber wo das Geld aufbewahren? Man hatte ja noch kein Bankschließfach. Als der sicherste Ort erschien die Kirche. Die Armenkästen hatten je nach Größe der Gemeinde drei oder vier Schlösser. Der stabile hölzerne Kasten auf vier Beinen hat am Deckel zwei eiserne Riegel für Vorhangschlösser und vorn in der Mitte ein weiteres normales Schloss. Für jedes Schloss dieser Armenkästen gab es nur einen Schlüssel. Damit kein Unbefugter den Kasten öffnen und sich den Inhalt aneignen konnte, wurden sie an unterschiedlichen Orten aufbewahrt. Einen Schlüssel hatten die Altarmänner, das war der Kirchenvorstand. Einen weiteren hatte der Gemeinderat und den dritten die Bauerschaft und nur gemeinschaftlich konnte man den Kasten öffnen und über das Geld verfügen.

3 Views

wdf - wupper digitale fotografie

 Alle Bilder auf diesen Seiten unterliegen dem © von Klaus-D. Wupper. Das Copyright für veröffentlichte, vom Betreiber dieses Onlineangebotes selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten.
Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Sounds oder Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Betreibers nicht gestattet.

wdf - wupper digitale fotografie 0